Begleitete Umgänge nach §18 Abs. 3 SGB VIII

Ein geschützter Rahmen für den Kontakt zwischen Kind und Eltern

Für das Kindeswohl

Unterstützung beim Aufbau und Erhalt einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung

Begleitete Umgänge nach §18 Abs. 3 SGB VIII sind ein unterstützendes Angebot der Hilfe zur Erziehung und dienen der Sicherung und Förderung des Umgangsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Sie kommen insbesondere bei konflikthaften Familiensystemen, Schutzbedarfen oder unklaren Umgangsstrukturen zum Einsatz.

Ich übernehme die fachlich qualifizierte Durchführung begleiteter Umgänge nach §18 Abs. 3 SGB VIII. Grundlage meiner Arbeit ist eine klare Auftragsklärung, die Orientierung an den vereinbarten Zielsetzungen sowie die Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen nach SGB VIII. Qualifiziert habe ich mich bei der Paritätischen Akademie mit praxisnahen Grundlagen zur professionellen Gestaltung begleiteter Umgangskontakte.

Ziel der begleiteten Umgänge ist es, dem Kind einen geschützten, verlässlichen Rahmen zu bieten, in dem Beziehungskontext beobachtet, abgesichert und sofern möglich entwicklungsfördernd gestaltet werden.

Leistungsbestandteile der begleiteten Umgänge sind:

Die Begleitung erfolgt dabei in einer fachlich unterstützenden, durchführenden und reflektierenden Funktion. Die Verantwortung für Entscheidungen und Umsetzungen über den weiteren Hilfeprozess verbleibt stets bei den fallzuständigen Fachkräften und dem zuständigen Träger.

So kann ich helfen

Wie ein begleiteter Umgang sein kann

FAQ

Häufige Fragen zu begleiteten Umgängen

Ein begleiteter Umgang ist ein Treffen zwischen Kind und Elternteil, das unter fachlicher Begleitung stattfindet. Ziel ist es, die Beziehung zum Kind zu erhalten oder zu stärken, auch in belastenden familiären Situationen, ohne dass das Kind gefährdet wird.

Begleitete Umgänge können von Eltern, Jugendämtern oder Familiengerichten beantragt werden, wenn besondere Konflikte, Trennungssituationen oder Schutzbedarfe bestehen. Die Begleitung erfolgt immer im Interesse des Kindeswohls.

Die Treffen finden in einem geschützten, neutralen Rahmen statt. Eine Fachkraft begleitet den Umgang, achtet auf die Sicherheit und unterstützt bei der ruhigen und respektvollen Kommunikation zwischen Eltern und Kind.

Elternteile dürfen aktiv Zeit mit ihrem Kind verbringen, erhalten fachliche Unterstützung und Struktur, um Konflikte zu vermeiden und die Beziehung zu stärken. Die Begleitung ist keine Kontrolle, sondern eine Hilfe für ein positives Miteinander.

Die Fachkraft dokumentiert die Abläufe und Beobachtungen neutral. Auf Wunsch oder bei gerichtlicher Anordnung können Rückmeldungen an Jugendamt oder Gericht erfolgen – immer mit dem Fokus auf das Wohl des Kindes.

Kontakt

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